In der Fassung vom 14. August 2006.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt und berät Personen, die Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann sie insbesondere
- über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz informieren,
- Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen,
- Beratungen durch andere Stellen vermitteln und
- eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben.
Die BAG ist die bundesweite Interessenvertretung für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Die Vernetzung dient dazu, gemeinsam wirken zu können. Sie fördern den frauen- und gleichstellungspolitischen Dialog sowie den Wissenstransfer untereinander und den Austausch von guten Praxisbeispielen.
In der Neufassung vom 08. Juli 2025 (PDF Download)
In der Fassung vom 24. April 2015
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert im Schwerpunkt Gleichstellung zu folgenden Themen:
- Frauen und Arbeitswelt
- Frauen vor Gewalt schützen
- Queerpolitik und geschlechtliche Vielfalt
- Politik für soziale Berufe
- Gleichstellung und Teilhabe
- Gleichstellungsberichte der Bundesregierung
- Gender Care Gap
- Jungen und Männer
- Feministische Digitalpolitik
Unsere Fokusthemen orientieren sich an zentralen gleichstellungspolitischen Handlungsfeldern und bilden größtenteils die thematischen Schwerpunkte der vergangenen Gleichstellungsberichte ab. Die Bundesstiftung Gleichstellung definiert mit dieser Fokussierung das Feld der anwendungsorientierten Gleichstellungsforschung und -beratung, setzt Standards, schließt Wissenslücken und fungiert als zentrale Ansprechpartnerin.
Das GenderKompetenzZentrum wurde im Oktober 2003 unter dem Dach des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien (ZtG) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. gegründet. Die Finanzierung lief 2010 aus. Auf der Website sind weiterhin nützliche Informationen zu finden
In der Fassung vom 23. Mai 1949
In der Fassung vom 23. Mai 1949
Das Netzwerk für Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Bayern
Der Verein "Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V." dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrages "Gleichberechtigung von Männern und Frauen" im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der rechtlichen Bestimmungen auf Ebene der Europäischen Union. In der Tradition der Frauenbewegungen sollen Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation vorangebracht werden. Stärkung und Vernetzung von Frauen und frauenpolitischen Institutionen sind besonderer Auftrag des Vereins.