Die Vision

Die Vision der Mitglieder des makgb - münchner arbeitskreises der gleichstellungsbeauftragten ist die tatsächliche Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in ihren Behörden sowie in den öffentlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen.

Das heißt, Berufswahl, Karriere, Einkommen, Macht- und Einflussmöglichkeiten sowie die Verteilung der Sorgearbeit soll nicht vom Geschlecht, sondern gleichberechtigt verteilt werden und vom Können und den Wünschen der einzelnen Personen abhängen.

Wie die Erfahrungen der Mitglieder des makgb zeigen, ermöglichen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen unterschiedlich wirkungsvolles Handeln der Beauftragten. Im makgb ist es das Bundesgleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsbeauftragten die besten und damit nachhaltigsten Einflussmöglichkeiten einräumt.

Ein Wunsch und eine Vision der Mitglieder des makgb ist daher eine bundesweit einheitliche Gleichstellungsgesetzgebung für alle Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich. Diese sollte es den Beauftragten möglichst einfach machen, das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Organisation umzusetzen. Dieses Gesetz sollte bundesweit für alle Organisationen - egal ob staatlich oder privatwirtschaftlich - gültig sein.

Dies ist wichtig,

  • um den Akteurinnen und Akteuren gleich gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen 
  • um sicher zu stellen, dass in der zunehmenden Anzahl privatisierter ehemaliger Staatsbetriebe das Thema Geschlechtergerechtigkeit als grundgesetzlicher Auftrag bestehen bleibt
  • um auch in der Privatwirtschaft von dem Lückenbüßer-Image der Frauen wegzukommen: viele Unternehmen werben jetzt für Frauen, weil ihnen die männlichen Fachkräfte ausgehen. Chancengleichheit ist aber nicht nur ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern ein demokratisches Grundrecht.