Geschäftsordnung

makgb - münchner arbeitskreis der gleichstellungsbeauftragten

(Fassung vom 24. Februar 2026)

§ 1 Name, Zweck und Sitz

(1) Der Name des Arbeitskreises lautet: makgb - münchner arbeitskreis der gleichstellungsbeauftragten.

(2) Der makgb ist ein Netzwerk von Gleichstellungs- und Genderbeauftragten, Frauenbeauftragten, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Vertrauenspersonen sowie an der Gleichstellungsarbeit Interessierte aus Behörden sowie aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen aus München und Bayern.

(3) Zweck des Arbeitskreises ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf und Gesellschaft zu erreichen (im Sinne von Art. 3 Grundgesetz und Art. 118 Bayerische Verfassung).

(4) Der Sitz des Arbeitskreises ist München

 

§ 2 Mitglieder

(1) Mitglieder im makgb sind:

a) Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreter*innen, Ansprechpartner*innen für Gleichstellungsfragen bei Bund, Land und Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in München oder Bayern verortet sind.
b) Gleichstellungsbeauftragte und Arbeitnehmervertreter*innen aus der Privatwirtschaft aus München und Bayern.
c) VertreterInnen von Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO, NGO) aus München und Bayern.

d) Andere, die Zweck und Ziel des Arbeitskreises unterstützen. Das können beispielsweise ehemalige Mitglieder des Netzwerkes sein sowie interessierte Gleichstellungsakteur*innen, die ein berechtigtes Interesse an dem Netzwerk haben. Deren Mitgliedschaft ist vom Leitungsteam zu befürworten.


(2) Die Anmeldung für die Mitgliedschaft im makgb erfolgt schriftlich (digital) über das Leitungsteam.


(3) Beendigung der Mitgliedschaft:

a) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Kündigung des makgb-Mitgliedes mit sofortiger Wirkung beendet.

b) Wer den jährlichen Netzwerkbeitrag nicht zahlt, wird vom Leitungsteam einmalig angeschrieben, ob die Mitgliedschaft weiterhin aufrechterhalten werden soll. Erfolgen daraufhin keine Antwort bzw. keine Zahlung, wird die Mitgliedschaft beendet. Die Information hierüber erfolgt schriftlich.


(4) Für die Mitgliedschaft im Netzwerk ist ein finanzieller Beitrag pro Organisation zu entrichten.

(a) Die finanziellen Beiträge werden nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei Mitgliedern des Leitungsteams verwaltet.

(b) Über die Verwendung der finanziellen Beiträge wird jährlich Bericht erstattet.

 

§ 3 Organisation des Arbeitskreises

Der Arbeitskreis organisiert sich wie folgt:

(1) Plenum (die jeweils Anwesenden)


(2) Leitungsteam (4 Frauen, die vom Plenum für vier Jahre gewählt werden).
Die Wiederwahl ist möglich; die Gewählten führen die Geschäfte bis zur Neuwahl fort.
Aufgrund bestehender strukturelle Benachteiligungen für Frauen und den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und Gleichstellungsakteur*innen, Benachteiligungen nach § 3 GG zu beseitigen, können als Mitglieder des Leitungsteam bis auf Weiteres nur Frauen gewählt werden.


(3) Organisationsteam (Leitungsteam und die/der jeweilige Ausrichter*in der nächsten Tagung)

 

§ 4 Aufgaben des Leitungsteams

Die Aufgaben des Leitungsteams sind u.a.:

(1) Konzeptionelle Weiterentwicklung

(2) Koordinierung und Organisation von Tagungen und Arbeitstreffen (z.B. Themen- und Referent*innenauswahl und Terminkoordination)

(3) Kontaktstelle für Teilnehmende und Außenstehende

(4) Etablierung von Arbeitsgruppen

(5) Adressenverwaltung

(6) Verantwortung für die Pflege und Aktualisierung der Website des makgb

(7) Sicherstellen der Protokollführung (kann auch delegiert werden)

(8) (Re-) Präsentation des Arbeitskreises nach außen

 

§ 5 Aufgaben des Organisationsteams

Das Organisationsteam ist verantwortlich für das Vorbereiten und Ausrichten der jeweiligen Tagung.

 

§ 6 Schlussbestimmung

Die geänderte Geschäftsordnung gilt ab dem 24. Februar 2026; Änderungen werden mit 2/3 Mehrheit des Plenums beschlossen.

München, den 24. Februar 2026

Das makgb-Leitungsteam in alphabetischer Reihenfolge:
Katharina Dötsch, Linda Reiter, Dr. Andrea Rothe, Antje Tucci