Geschäftsordnung

§ 1  Name, Zweck und Sitz

(in der Fassung vom 13. Oktober 2025)

  1. Der Name des Arbeitskreises lautet: Münchner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten, abgekürzt: makgb
  2. Zweck des Arbeitskreises ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf und Gesellschaft zu erreichen (im Sinne von GG Art. 3 und Bay. Verfassung Art. 118)
  3. Der Sitz des Arbeitskreises ist München.

§ 2  Mitglieder

  1. Gleichstellungsbeauftragte, StellvertreterInnen, AnsprechpartnerInnen für Gleichstellungsfragen bei Bund, Land und Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  2. Gleichstellungsbeauftragte und ArbeitnehmervertreterInnen aus der Privatwirtschaft
  3. VertreterInnen von Nicht-RegierungsOrganisationen (NRO, NGO)
  4. Andere, die Zweck und Ziel des Arbeitskreises unterstützen

§ 3  Organisation des Arbeitskreises

Der Arbeitskreis organisiert sich wie folgt:

  1. Plenum (die jeweils Anwesenden)
  2. Leitungsteam (4 Personen, die vom Plenum für zwei Jahre gewählt werden) Die Wiederwahl ist möglich; die Gewählten führen die Geschäfte bis zur Neuwahl.
  3. Organisationsteam (Leitungsteam + jeweiligeR AusrichterIn der nächsten Tagung)

§ 4  Aufgaben des Leitungsteams

  1. Konzeptionelle Weiterentwicklung
  2. Koordinierung
  3. Kontaktstelle für Teilnehmende und Außenstehende
  4. Etablierung von Arbeitsgruppen
  5. Adressenverwaltung
  6. Verantwortlich für Pflege und Aktualisierung der Website des makgb

§ 5  Aufgaben des Organisationsteams

  1. Vorbereiten und Ausrichten der nächsten Tagung
  2. Sicherstellen der Protokollführung und des Versands über den makgb-Verteiler

§ 6  Schlussbestimmung

Die geänderte Geschäftsordnung gilt ab dem 07. Dezember 2010; Änderungen werden mit 2/3 Mehrheit des Plenums beschlossen.

München, den 07. Dezember 2010

Das Leitungsteam in alphabetischer Reihenfolge: Karin Döhnel, Susanne Niemann, Linda Reiter, Dr. Andrea Rothe