Die Vision

Die Vision der Mitglieder des makgb ist die tatsächliche Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in ihren Organisationen. Das heißt, Berufswahl, Karriere, Einkommen, Macht- und Einflussmöglichkeiten sowie die Verteilung der Sorgearbeit soll nicht vom Geschlecht, sondern gleichberechtigt verteilt werden und vom Können und der Neigung der einzelnen Personen abhängen.

Wie die Erfahrungen der Mitglieder des Münchner Arbeitskreises zeigen, ermöglichen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen unterschiedlich wirkungsvolles Handeln der Beauftragten. Im makgb ist es das Bundesgleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsbeauftragten die besten und damit nachhaltigsten Einflussmöglichkeiten einräumt.

Ein Wunsch und eine Vision der Mitglieder des makgb ist daher eine bundesweit einheitliche Gleichstellungsgesetzgebung für alle Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich. Diese sollte es den Beauftragten möglichst einfach machen, das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Organisation umzusetzen. Dieses Gesetz sollte bundesweit für alle Organisationen - egal ob staatlich oder privatwirtschaftlich - gültig sein.

Dies ist wichtig,

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