(in der Fassung vom 7. Dezember 2010)
§ 1 Name, Zweck und Sitz
(1) Der Name des Arbeitskreises lautet: Münchner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten, abgekürzt: makgb
(2) Zweck des Arbeitskreises ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf und Gesellschaft zu erreichen (im Sinne von GG Art. 3 und Bay. Verfassung Art. 118)
(3) Der Sitz des Arbeitskreises ist München.
§ 2 Mitglieder
a) Gleichstellungsbeauftragte, StellvertreterInnen, AnsprechpartnerInnen für Gleichstellungsfragen bei Bund, Land und Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
b) Gleichstellungsbeauftragte und ArbeitnehmervertreterInnen aus der Privatwirtschaft
c) VertreterInnen von Nicht-RegierungsOrganisationen (NRO, NGO)
d) Andere, die Zweck und Ziel des Arbeitskreises unterstützen
§ 3 Organisation des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis organisiert sich wie folgt:
a) Plenum (die jeweils Anwesenden)
b) Leitungsteam (4 Personen, die vom Plenum für zwei Jahre gewählt werden);
Die Wiederwahl ist möglich; die Gewählten führen die Geschäfte bis zur Neuwahl.
c) Organisationsteam (Leitungsteam + jeweiligeR AusrichterIn der nächsten Tagung)
§ 4 Aufgaben des Leitungsteams
a) Konzeptionelle Weiterentwicklung
b) Koordinierung
c) Kontaktstelle für Teilnehmende und Außenstehende
d) Etablierung von Arbeitsgruppen
e) Adressenverwaltung
§ 5 Aufgaben des Organisationsteams
a) Vorbereiten und Ausrichten der nächsten Tagung
b) Sicherstellen der Protokollführung und des Versands über den makgb-Verteiler
§ 6 Schlussbestimmung
Die geänderte Geschäftsordnung gilt ab dem 7. Dezember 2010; Änderungen werden mit 2/3 Mehrheit des Plenums beschlossen.
München, den 7. Dezember 2010
Karin Döhnel, Susanne Niemann, Linda Reiter, Dr. Andrea Rothe