Geschäftsordnung des Münchner Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten

(in der Fassung vom 7. Dezember 2010)

 

§ 1 Name, Zweck und Sitz

(1) Der Name des Arbeitskreises lautet: Münchner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten, abgekürzt: makgb

(2) Zweck des Arbeitskreises ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf und Gesellschaft zu erreichen (im Sinne von GG Art. 3 und Bay. Verfassung Art. 118)

(3) Der Sitz des Arbeitskreises ist München.

§ 2 Mitglieder

a) Gleichstellungsbeauftragte, StellvertreterInnen, AnsprechpartnerInnen für Gleichstellungsfragen bei Bund, Land und Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts

b) Gleichstellungsbeauftragte und ArbeitnehmervertreterInnen aus der Privatwirtschaft

c) VertreterInnen von Nicht-RegierungsOrganisationen (NRO, NGO)

d) Andere, die Zweck und Ziel des Arbeitskreises unterstützen

§ 3 Organisation des Arbeitskreises

Der Arbeitskreis organisiert sich wie folgt:

a) Plenum (die jeweils Anwesenden)

b) Leitungsteam (4 Personen, die vom Plenum für zwei Jahre gewählt werden);

Die Wiederwahl ist möglich; die Gewählten führen die Geschäfte bis zur Neuwahl.

c) Organisationsteam (Leitungsteam + jeweiligeR AusrichterIn der nächsten Tagung)

§ 4 Aufgaben des Leitungsteams

a) Konzeptionelle Weiterentwicklung

b) Koordinierung

c) Kontaktstelle für Teilnehmende und Außenstehende

d) Etablierung von Arbeitsgruppen

e) Adressenverwaltung

§ 5 Aufgaben des Organisationsteams

a) Vorbereiten und Ausrichten der nächsten Tagung

b) Sicherstellen der Protokollführung und des Versands über den makgb-Verteiler

§ 6 Schlussbestimmung

Die geänderte Geschäftsordnung gilt ab dem 7. Dezember 2010; Änderungen werden mit 2/3 Mehrheit des Plenums beschlossen.

München, den 7. Dezember 2010

Karin Döhnel, Susanne Niemann, Linda Reiter, Dr. Andrea Rothe

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